Von den Reparaturkosten darf die Versicherung einen "Abzug neu für alt" machen, wenn durch den Einbau neuer Teile in Ihr Fahrzeug eine Wertverbesserung am Kfz eintritt.
Wird z. B. bei dem Unfall der Motor beschädigt und muss infolgedessen ein neuer Motor eingebaut werden, wird dies zu einer Wertsteigerung führen, die Ihren Schadensersatzanspruch um genau diesen Betrag der Wertsteigerung mindert.
Dieser "Abzug neu für alt" ist im Einzelfall sehr kompliziert; oft werden hier (absichtlich?) Fehler gemacht. Fragen Sie Ihren Rechtsanwalt!