Fragen und Antworten

Warum brauche ich einen KFZ-Gutachter ?
Zur Schadensfeststellung nach einem Verkehrsunfall und zur Beweissicherung. Aber auch zur Schadensfeststellung bei technischen Mängeln nach Fahrzeugkauf oder Reparatur, für Wertgutachten beim Oldtimer oder Gebrauchtwagen.

Wer kommt für die Kosten des KFZ-Gutachters auf ?
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die
eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen,
da nach ständiger Rechtsprechung des BGH`s die Kosten für ein Gutachten zum
Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.

Warum einen unabhängigen Sachverständigen ?
Der Geschädigte ist immer auf der sicheren Seite, wenn er auf Einschaltung eines
unabhängigen Sachverständigen besteht.
Der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei der Versicherung, die den Schaden letztlich zu bezahlen hat.
Der Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, daß auch Wertminderung und Nutzungs-
ausfall neben dem reinen Blechschaden richtig ermittelt werden.

Ist es nicht günstiger, bei einem einfachen Schaden lediglich einen Kosten-voranschlagin meiner Reparaturwerkstatt einzuholen ?
Der Geschädigte, der sich nur auf den Kostenvoranschlag seiner Werkstatt
verläßt, ist oft schlecht beraten. So hat der Kostenvoranschlag später keine
beweissichernde Funktion, meist fehlt eine Aussage zur Wertminderung. Nur
der Sachverständige kann erkennen,ob es sich um einen sogenannten
"einfachenSchaden" handelte. Oft sind bei einem vermeindlichleichten Blech-
schadentragende Teile beschädigt oder versteckte Blechteile mitbetroffen.
Da dieKosten in benannten Fällen ja übernommen werden ist in jedem Fall
dieEinschaltung eines qualifizierten unabhängigen Sachverständigen der
bessere Weg.


1. Freie Wahl des Kfz-Sachverständigen
2. Reparatur in der Werkstatt Ihres Vertrauens
3. Mietwagen und Nutzungsausfallentschädigung
4. Recht auf Ihren Anwalt


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