Merkantile Wertminderung

Durch den Ersatz der Wertminderung (besser: merkantiler Minderwert - "merkantil" = "kaufmännisch") soll der Schaden ausgeglichen werden, der Ihnen daraus entsteht, dass Sie im Falle eines Verkaufs Ihres Fahrzeugs auf Nachfrage den Unfallschaden nicht verschweigen dürfen, was meist zu einem geringeren Verkaufserlös führt - selbst dann, wenn das Fahrzeug "technisch" gar nicht minderwertig ist, sondern eben nur "kaufmännisch". Unerheblich ist, ob Sie das Fahrzeug tatsächlich irgendwann verkaufen wollen.

Anspruch auf Ersatz der Wertminderung haben Sie nur dann, wenn

  • Sie die Reparaturkosten (und nicht den Wiederbeschaffungswert!) als Schaden geltend machen und
  • wenn der Schaden erheblich ist.

Früher und - fälschlicherweise häufig immer noch - wurde als Voraussetzung für das Entstehen einer Wertminderung außerdem angesehen, dass das Fahrzeug

  • nicht mehr als 5 Jahre alt ist und
  • eine Fahrleistung von nicht mehr als 100.000 km hat.

Diese starren Grenzen sind jedoch inzwischen passé. Aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung von Kraftfahrzeugen können auch durchaus ältere Fahrzeuge noch eine Wertminderung erleiden.

Die Höhe der Wertminderung kann meistens dem Sachverständigengutachten entnommen werden. Sie können sie überschlägig aber auch selbst berechnen.




Kfz Sachverständigenbüro G&R Gibis GdbR

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