Durch den Ersatz der Wertminderung (besser: merkantiler Minderwert - "merkantil" = "kaufmännisch") soll der Schaden ausgeglichen werden, der Ihnen daraus entsteht, dass Sie im Falle eines Verkaufs Ihres Fahrzeugs auf Nachfrage den Unfallschaden nicht verschweigen dürfen, was meist zu einem geringeren Verkaufserlös führt - selbst dann, wenn das Fahrzeug "technisch" gar nicht minderwertig ist, sondern eben nur "kaufmännisch". Unerheblich ist, ob Sie das Fahrzeug tatsächlich irgendwann verkaufen wollen.
Anspruch auf Ersatz der Wertminderung haben Sie nur dann, wenn
Früher und - fälschlicherweise häufig immer noch - wurde als Voraussetzung für das Entstehen einer Wertminderung außerdem angesehen, dass das Fahrzeug
Diese starren Grenzen sind jedoch inzwischen passé. Aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung von Kraftfahrzeugen können auch durchaus ältere Fahrzeuge noch eine Wertminderung erleiden.
Die Höhe der Wertminderung kann meistens dem Sachverständigengutachten entnommen werden. Sie können sie überschlägig aber auch selbst berechnen.